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Brief der SPD Fraktion zu Fragen der Stadtentwicklung und Gestaltung vom 14.3.00
Presse-Erklärung der Bündnis 90/Die Grünen zum Feeser Gelände  vom 18.1.2000

 

 

Die Marburger SPD-Fraktion  

Geschäftsstelle: Frankfurter Straße 47 35037 Marburg Tel.: 06421-1699014 Fax: 06421-1699018

 Aktionsforum Stadtentwicklung z. H. Herrn G. Haberle Jenaerweg 13 35039 Marburg

Marburg, den 14. März 2000

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Haberle,

 zuerst möchten wir uns für die an uns gestellten Fragen bedanken, denn diese geben uns natürlich auch die Möglichkeit , über bestehende Strukturen in Verwaltung und Politik nachzudenken.

Wie von mir auf der Podiumsdiskussion am 11.02. angekündigt unterstützen wir den Vorschlag des Aktionsforums, einen Stadtentwicklungsplan für die Stadt Marburg zu erstellen.

Dieses wollen wir gerne als SPD-Fraktion mit unserem Baudezementen und Bürgermeister Egon Vaupel in die Wege leiten. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe „Nachhaltige Stadtentwicklung" im Rahmen der lokalen Agenda 21 sollten dabei mit aufgenommen werden.

Bebauungspläne, wie sie in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden, bilden einen sehr konkreten Rahmen für die Bebauung. Auf die endgültige Gestaltung dessen, was hinterher dort gebaut wird, müssen unseres Erachtens nach verstärkt die in der Stadt existierenden Beiräte verstärkt Einfluß nehmen können, so wie dies schon mit dem Gestaltungs- und Behindertenbeirat der Fall ist. Aber auch andere Formen der Bürgerbeteiligung, wie z. B.  Workshops, müssen genutzt werden. Übrigens drängt die SPD-Fraktion darauf, daß in Zukunft  stärker als bisher auch die ökologischen Aspekte von Bebauungsplänen bedacht werden.

In wieweit Investoren bei der Erstellung eines Bebauungsplan Einfluß auf den Magistrat nehmen, kann von uns nur schwer beantwortet werden, da selbst wir davon nicht viel mitbekommen. Die Tatsache, daß bei der Eröffnung des Rosenparkcenters Herr Möller Herrn Pohl weitere Flächen in der Stadt zur Bebauung angeboten hat, finden wir bedauerlich. Dies spricht aber für das Demokratieverständnis des Oberbürgermeisters.

Das städtebauliche Gutachten für Marburg-Mitte von 1986, nach dem Sie sich erkundigt haben, hat nach der mir vorliegenden Auskunft 400,000 DM gekostet.

Nun zu Ihrer Frage der personellen Verquickungen; Gesellschaften wie die Gewobau oder die  SEG sind städtische Gesellschaften. Von daher versteht sich von selbst, daß der politische Einfluß auf diese Gesellschaften bewahrt werden muß. So sind in beiden Aufsichtsräten Stadtverordnete und Magistratsmitglieder vertreten. Aber auch andere Personen, die von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden Im Gegenteil besteht z. B. bei der Umwandlung der

 Stadtwerke in eine Kapitalgesellschaft die Sorge, daß der politische Einfluß zu gering sein  könnte.

 Nun hoffen wir, daß unsere Antworten zur Klärung der angesprochen Sachverhalte beigetragen haben. Für eine weitere Zusammenarbeit stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 Mit freundlichen Grüssen 

 Pandelis Chatzievgeniou


 

Bündnis 90/Die Grünen  Der Fraktionsvorstand

Pressemitteilung         18.01.2000                            

 Koalition uneinig: Keine Klage der Stadtverordnetenversammlung gegen Beanstandung des Oberbürgermeisters. Zwischen den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Stadtparlament konnte keine Einigkeit über eine Klage  gegen die Beanstandung des Oberbürgermeisters bezüglich der Bauleitplanuug Marburg-Mitte (Feeser-Gelände) erreicht werden. Da die SPD-Fraktion nicht bereit ist, eine Klage zu unterstützen, wird der gefaßte Aufstellungsbeschluß bezüglich des Feeser-Geländes hinfällig.

Die Grünen-Fraktion hatte von der SPD-Fraktion gefordert, in dieser Frage eine klare Linie beizubehalten und den im Stadtparlament mit großer Mehrheit gefaßten Aufstellungsbeschluß mit dem Ziel einer Änderung der Bauleitplanung weiter zu verfolgen. Nach unserer Ansicht müßten alle Möglichkeiten genutzt werden, um eine Bebauung in der Form eines weiteren „Centers" an dieser Stelle zu verhindern. Eine Klage wäre auch deshalb geboten gewesen, da die Beanstandung des Parlamentsbeschlusses durch den Oberbürgermeister sachlich unzutreffend ist und eine erneute grobe Mißachtung eines mit großer Mehrheit gefaßten Parlamentsbeschlusses darstellt. Entgegen der aus der SPD-Fraktion geäußerten Ansicht wäre ein gerichtliches Verfahren auch nicht bedeutungslos.

Zwar trifft es zu, daß eine Klage keine aufschiebende Wirkung in Bezug auf das laufende Bauantragsverfahren hätte. Allerdings wäre mit einer Klage deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung die gegenwärtigen Planungen ablehnt und nach wie vor eine Änderung der Bauleitplanung anstrebt. Dies wäre sowohl im Verfahren um die Erteilung der konkreten Genehmigung als auch dann relevant, wenn sich der gegenwärtige Investor zurückziehen sollte. Leider ist mit der ablehnenden Haltung der SPD die Chance vertan worden, die Diskussion über die Bebauung noch einmal stärker zu öffnen.

      Susanne Kaufmann      /Franz Kahle

stellv. Fraktionsvors.           stellv. Fraktionsvors.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Susanne Kaufmann      /Franz Kaste

stellv. Fraktionsvors.           stellv. Fraktionsvors.

 

 


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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