Aktionsforum Stadtentwicklung Marburg
An den Regierungspräsidenten
Herrn Wilfried Schmied
Landgraf Philipps-Platz 3
35390 Gießen
24.01.2000
Betr.: Fachliche Aufsichtsbeschwerde (bauaufsichtliche Überprüfung),
hier: Planung eines Einkaufszentrums auf dem „Feesergelände",
Mitte.
Bezug: 1. Baugesetzbuch
2. Zeitvorgaben der Lokalen Agenda 21
3. „Ikea-Urteil" des OVG NW vom 22.06.1998, AZ 7a D108/96. NE
4. Bebauungsplan Nr. 7/3 „Erlenringspange" in Marburg-Mitte von
1993
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
der von der Marburger Stadtverordnetenversammlung 1993 beschlossene
Bebauungsplan 7/3 soll nach den Mehrheitsbeschlüssen des Stadtparlaments
vom 27.08.99 und 29.10.99 in Teilbereichen geändert werden (Anlage
1, S.16/17).
Dem hat Herr Oberbürgermeister Dietrich Möller zweimal widersprochen.
Grund für den Änderungsantrag waren die inzwischen erhobenen
Bedenken im Hinblick auf die Stadtbildverträglichkeit des Bauprojekts
auf dem „Feesergelände" sowie die Auswirkungen des geplanten Einkaufszentrums
auf den Marburger Einzelhandel.
Der zur Zeit noch gültige Bebauungsplan 1äßt einen Baukörper
zu, der nach Art und Maß der baulichen Wirkung das Stadtbild nachhaltig
negativ beeinträchtigt und sich in die Eigenart der näheren Umgebung
nicht einfügt.
Dies widerspricht jedoch den Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch.
Die im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans vorgetragenen Bedenken
der IHK-Kassel blieben unbeachtet. Die IHK hatte am 09.08.1993 gefordert,
dass vor Verabschiedung des Plans ein Verträglichkeitsgutachten erstellt
wird, das die Auswirkungen auf den Marburger Einzelhandel untersucht.
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Inzwischen wird durch das sogenannte Ikea-Urteil vom 22.06.1998 die
Gültigkeit eines Bebauungsplans jedoch vom Vorliegen eines solchen
Gutachtens abhängig gemacht. Ein von der Stadt Marburg in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten über die Bedenken der Stadtverordnetenversammlung
gegen die Einrichtung eines Geschäftshauses stellt klar, dass keine
Einschränkungen der nach § 7 BauNVO zulässigen Nutzung -
mit Ausnahme eines Nutzungsverbots für Spielhallen -bestehen. Somit
sind nachteilige Folgen für die Einzelhandelsstandorte vorprogrammiert.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die gleichgeartete Diskussion
in Gießen, wo die Stadtverordneten die Eirichtung großflächigen
Einzelhandels auf dem Berliner Platz ebenfalls ablehnen.
Die Vorgaben der Lokalen Agenda 21 verpflichten die Kommunen zu einer
„zukunftsbeständigen Entwicklungsplanung". Bauvorhaben sind „ökonomisch,
ökologisch and sozial zu konzipieren und nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit
und Zukunftsfähigkeit zu planen.
Das geplante Bauwerk des Investors Mayntz, dem eine Bauvoranfrage positiv
beschieden wurde, entspricht nicht diesen Vorgaben, da vor dem Hintergrund
leerstehender Einzelhandelsflächen weder die Nachhaltigkeit noch die
Zukunftsfähigkeit des Projektes gegeben sind.
Wir bitten Sie deshalb, die bevorstehende Baugenehmigung aufsichtlich
zu überprüfen und den geplanten Neubau abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen für das Aktionsforums Stadtentwicklung
Marburg
Gerhard Haberle
Kramer
Anlagen: - 1-
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