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Aktionsforum Stadtentwicklung Marburg
 

An den Regierungspräsidenten
Herrn Wilfried Schmied
Landgraf Philipps-Platz 3
35390 Gießen 

24.01.2000
 

Betr.: Fachliche Aufsichtsbeschwerde (bauaufsichtliche Überprüfung),
 hier: Planung eines Einkaufszentrums auf dem „Feesergelände",
Mitte.
 

Bezug: 1. Baugesetzbuch
 2. Zeitvorgaben der Lokalen Agenda 21
 3. „Ikea-Urteil" des OVG NW vom 22.06.1998, AZ 7a D108/96. NE
 4. Bebauungsplan Nr. 7/3 „Erlenringspange" in Marburg-Mitte von 1993

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,

der von der Marburger Stadtverordnetenversammlung 1993 beschlossene Bebauungsplan 7/3 soll nach den Mehrheitsbeschlüssen des Stadtparlaments vom 27.08.99 und 29.10.99 in Teilbereichen geändert werden (Anlage 1, S.16/17).

Dem hat Herr Oberbürgermeister Dietrich Möller zweimal widersprochen.

Grund für den Änderungsantrag waren die inzwischen erhobenen Bedenken im Hinblick auf die Stadtbildverträglichkeit des Bauprojekts auf dem „Feesergelände" sowie die Auswirkungen des geplanten Einkaufszentrums auf den Marburger Einzelhandel.

Der zur Zeit noch gültige Bebauungsplan 1äßt einen Baukörper zu, der nach Art und Maß der baulichen Wirkung das Stadtbild nachhaltig negativ beeinträchtigt und sich in die Eigenart der näheren Umgebung nicht einfügt.

Dies widerspricht jedoch den Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch.

Die im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans vorgetragenen Bedenken der IHK-Kassel blieben unbeachtet. Die IHK hatte am 09.08.1993 gefordert, dass vor Verabschiedung des Plans ein Verträglichkeitsgutachten erstellt wird, das die Auswirkungen auf den Marburger Einzelhandel untersucht.

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Inzwischen wird durch das sogenannte Ikea-Urteil vom 22.06.1998 die Gültigkeit eines Bebauungsplans jedoch vom Vorliegen eines solchen Gutachtens abhängig gemacht. Ein von der Stadt Marburg in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten über die Bedenken der Stadtverordnetenversammlung gegen die Einrichtung eines Geschäftshauses stellt klar, dass keine Einschränkungen der nach § 7 BauNVO zulässigen Nutzung - mit Ausnahme eines Nutzungsverbots für Spielhallen -bestehen. Somit sind nachteilige Folgen für die Einzelhandelsstandorte vorprogrammiert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die gleichgeartete Diskussion in Gießen, wo die Stadtverordneten die Eirichtung großflächigen Einzelhandels auf dem Berliner Platz ebenfalls ablehnen.
Die Vorgaben der Lokalen Agenda 21 verpflichten die Kommunen zu einer „zukunftsbeständigen Entwicklungsplanung". Bauvorhaben sind „ökonomisch, ökologisch and sozial zu konzipieren und nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit zu planen.
Das geplante Bauwerk des Investors Mayntz, dem eine Bauvoranfrage positiv beschieden wurde, entspricht nicht diesen Vorgaben, da vor dem Hintergrund leerstehender Einzelhandelsflächen weder die Nachhaltigkeit noch die Zukunftsfähigkeit des Projektes gegeben sind.
Wir bitten Sie deshalb, die bevorstehende Baugenehmigung aufsichtlich zu überprüfen und den geplanten Neubau abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen für das Aktionsforums Stadtentwicklung Marburg

Gerhard Haberle

Kramer

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